Wohnen soll als Grundbedürfnis jedem Menschen in Kärnten zugänglich sein. Ziel des seit 01.01.2025 in Kraft stehenden Kärntner Wohnbeihilfegesetzes (K-WBHG) ist es daher, eine finanzielle Unterstützung bei der Deckung des Wohnbedarfs sowie der Betriebskosten unter sozialen Aspekten und damit einer sozialen Staffelung für alle Menschen in Kärnten zu gewährleisten und bezahlbaren Wohnraum in Kärnten abzusichern und zu ermöglichen.
Das Land unterstützt als Träger von Privatrechten, abhängig von der jeweiligen finanziellen Leistungskraft einer Person bzw. einer Haushaltsgemeinschaft, sowohl Mieter:innen wie auch Eigenheimbesitzer:innen bei der Inanspruchnahme und Erhaltung von Wohnraum durch eine sozial gestaffelte Wohnbeihilfe einschließlich einer Beihilfe zu den Betriebskosten und den Heizkosten oder einer sozial gestaffelten Betriebskostenunterstützung einschließlich einer Unterstützung bei den Heizkosten.
Leistungen nach dem Kärntner Wohnbeihilfegesetz sind antragsbedürftig!
Empfohlen wird die Online-Antragstellung auf der Homepage des Landes