Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Feld am See auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokumentes überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG) zusammen aus einer Bildmarkte, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokumentes und der Ausdrucke des Dokumentes.
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Feld am See gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle.
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die folgenden Link:
Mo – Fr: 8:30 – 11:30 Uhr
Di: 8:30 – 11:30 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr