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Amtssignatur

Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Feld am See auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokumentes überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG) zusammen aus einer Bildmarkte, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokumentes und der Ausdrucke des Dokumentes.

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Feld am See gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG

Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle.

Elektronische Signaturprüfung

Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die folgenden Link:

Wappen Feld am See

Gemeinde
Feld am See

Mo – Fr: 8:30 – 11:30 Uhr  

Di:          8:30 – 11:30 Uhr

            14:00 – 18:00 Uhr


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