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Fahrverbot über 5,5t (infolge Tauwetter)

Fahrverbot über 5,5t (infolge Tauwetter)

Ab sofort ist wieder die „Tauwettersperre“ im Gemeindegebiet von Feld am See in Kraft.

Im Ausnahmefall sind Montag bis Freitag ausnahmslos in der Zeit von 6.00 bis 9.00 Uhr Fahrten mit Fahrzeugen bis zu 20t Gesamtgewicht möglich.

Bitte melden Sie diese Fahrten rechtzeitig bei der Bürgermeisterin persönlich unter der Telefonnummer 0699/11078131 oder per E-Mail michaela.oberlassnig@ktn.gde.at an!

Von dieser Maßnahme ausgenommen sind:

  • Einsatzfahrzeuge von Organen der öffentlichen Sicherheit sowie Rettungsorganisationen (§ 26 StVO 1960)
  • Fahrzeuge des öffentlichen Straßendienstes und Wirtschaftsdienst der Gemeinde
  • Fahrzeuge der Müllentsorgungsbetriebe
  • Fahrzeuge des österreichischen Bundesheeres bei Einsätzen und Übungen
  • Behebung von Störungen des Entsorgungs- oder Versorgungsnetzes für Elektrizitäts- oder Telekommunikations- oder Wasserdienstleistungen und der Regionalwärmeversorgung.
  • Öffentlicher Personenverkehr
  • Reisebusse, sofern sie den An- und Abtransport von Gästen zu und von den Fremdenverkehrsbetrieben dienen.
  • Frischmilchtransporte der Molkereien
  • Fahrzeuge, die den gesundheitlichen Belangen der Tiere dienen sowie Viehtransporte ab Hof und Fahrzeuge zur Tierkörperverwertung und Futtermitteltransporte.
  • Fahrzeuge, die der Versorgung der Lebensmittelgeschäfte und Gewerbegebiete dienen.
  • Traktoren der landwirtschaftlichen Betriebe im Gemeindegebiet.
  • Fahrzeuge für unaufschiebbare Heizmedientransporte im privaten Haushaltsbereich (Öl, Pellets, udgl.).
  • Fahrzeuge der Wildbach- und Lawinenverbauung (betriebseigene und betriebsfremde) im Zusammenhang mit Verbauungsarbeiten
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Gemeinde
Feld am See

Mo – Fr: 8:30 – 11:30 Uhr  

Di:          8:30 – 11:30 Uhr

            14:00 – 18:00 Uhr


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