Die Kärntner Landesregierung verlieh aufgrund des § 5 Abs. 1 der Allgemeinen Gemeindeordnung 1993, LGBLNr. 77/1993 der Gemeinde Feld am See das Recht, ein Wappen mit folgender Beschreibung zu führen:
In Grün, über goldenem, von fünf grünen Wellenfäden durchzogenem Wellenschildfuß, golden zwei verschränkte Paare Getreidehalme mit schräg auswärts geneigten Ähren. Die Ähren in der oberen Schildhälfte stehen dabei für das „Feld“, der Wellenschildfuß symbolisch für „See“.
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